Stärkere Förderung von Solaranlagen
Am 1.April 2015 tritt die novellierte Förderrichtlinie von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt in Kraft.
Die Novelle bringt unter anderem folgende Neuerungen:
* In fast allen Fördersegmenten deutlich erhöhte Fördersätze
* Thermische Solaranlagen zur reinen Warmwasserbereitung können wieder gefördert werden.
* Ausweitung der Antragsberechtigung auf alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe.
* Erweiterung der Frist zur Antragstellung im einstufigen Verfahren von 6 auf 9 Monate.
Beispiele für die neuen Fördersätze:
* Solaranlagen zur ausschließlichen Warmwasserbereitung (min 3 m² bis einschl. 40 m²) kann eine Förderung von 50€ pro angefangenem m² gewährt werden. Bei einer Erstinstallation jedoch mindestens 500€.
* Solaranlagen zur Raumheizung oder zur kombinierten Raumheizung und Warmwasserbereitung (min 3 m² bis einschl. 40 m²) können in der Basisförderung mit 140€ pro angefangenem m2, jedoch mindestens 2000€ (bei Erstinstallation) unterstützt werden.
Alle Förderungen, sowie die Förderrichtlinien sind zu finden auf den Seiten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/index.html
Wir beraten Sie gerne über die Fördermöglichkeit Ihrer individuellen Anlage aus den verschiedenen Bereichen wie: Solar, Biomasse, Wärmepumpe.
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Quelle: www.Bafa.de