Photovoltaik
Erneuerbare Energien
Im Jahr 1905 gelang es Albert Einstein, den bereits 1839 entdeckten, photonischen Effekt zu erklären. Im Jahr 2000, also fast 100 Jahre später, trat in Deutschland die erste Fassung des EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) in Kraft.
Seither sind Photovoltaikanlagen, gerade auch auf privaten Dächern auf dem Vormarsch.
Derzeit gilt die aktuelle Fassung des EEG 2009, hier ist unter anderem die Vergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen geregelt.
Einspeisevergütung für Dach- und Gebäudeanlagen pro KWh
| Jahr der Inbetriebnahme | Leistung bis 30 KW | Leistung 30 bis 100 KW |
| 2012 | 24,43 ct | 23,23 ct |
Vergütung für eigenverbrauchten Strom pro KWh:
| Jahr der Inbetriebnahme | Leistung bis 30 KW | Leistung 30 bis 100 KW | ||
| 2012 | 8,05 ct | 12,43 ct* | 6,85 ct | 11,23 ct* |
* Diese Tarife gelten wenn mindestens 30% des eigenen Leistungsbedarfs durch die eigene PV-Anlage gedeckt werden.
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